Durch den Wegfall der Konsultationspauschale im EBM 2008 ergibt sich nicht mehr automatisch, dass jede Konsultation durch eine Leistungsziffer abgebildet wird. Für die Abrechnung bestimmter Leistungsziffern ist aber eine Mindestzahl von Arzt-Patienten-Kontakten erforderlich. Die in MEDISTAR eingebaute Regelprüfung sucht hierzu nach Leistungsziffern. Wenn diese nicht existieren, erscheint eine Fehlermeldung. Daher ist eine Dokumentation durch eine Pseudoziffer sinnvoll. Auch für die Erstellung eigener Statistiken oder Patientenlisten kann die konsequente Eingabe einer Pseudoziffer wertvoll sein. Die KVen benötigen diese Dokumentation nicht. Sie haben Anfang des Jahres unterschiedliche Empfehlungen herausgegeben. Für Schleswig-Holstein und Hamburg wurde empfohlen, die Ziffer 01435 weiter zu verwenden. Die Ziffer wird dann von der KV wenn erforderlich gelöscht.
Seit dem März-Update unterstützt MEDISTAR die Kennzeichnung weiterer Patientenkontakte mittels einer Pseudoziffer. Es wird empfohlen, mit Beginn des 3. Quartals auf die empfohlene Pseudoziffer K1 umzustellen.
Für das korrekte Funktionieren müssen Sie an zwei verschiedenen Stellen Einstellungen ändern:
- Öffnen Sie das Befehlsmenü. Klicken Sie auf Index | KV-Abrechnung. Durch einen Doppelklick auf die Zeile „Bearbeitung von Konstanten“ öffnen Sie das Dialogfenster „ADT – Bearbeitung von Konstanten für die Abrechnungen …“. Zuvor müssen Sie allerdings das gewünschte Quartal auswählen. In der unteren Zeile des Dialogfensters können Sie Kontaktziffern eintragen, die nicht abgerechnent werden sollen. Tragen Sie hier K1 ein.
- OPHTHALMOSTAR-Anwender sollten zusätzlich in den OPHTHALMOSTAR-Einstellungen | EBM (Grundpauschalen etc. …) die Ziffer K1 als Symbolziffer für Arztkontakte ohne Abrechnungsmöglichkeit eintragen.